AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der (n)ordinary studios GmbH (Stand August 2024)

 

GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung des Auftraggebers mit der (n)ordinary studios GmbH. Alle künftigen Aufträge werden ebenfalls unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Fassung der Geschäftsbedingungen der (n)ordinary studios GmbH abgewickelt.

Die Geltung von abweichenden Geschäftsbedingungen oder Auftragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

 

LEISTUNGSUMFANG

Der Umfang der vertraglichen Leistungen der (n)ordinary studios GmbH ergibt sich aus dem vorgelegten Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbestätigung der (n)ordinary studios GmbH. Nebenabreden oder Abänderungswünsche des Auftraggebers, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die (n)ordinary studios GmbH wirksam bzw. Vertragsbestandteil.

Soweit Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen nach Vertragsabschluss aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen notwendig werden, wird dies die (n)ordinary studios GmbH dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Soweit durch diese Veränderungen der vereinbarte Vertragsgegenstand nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Auftraggeber aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu. Die (n)ordinary studios GmbH ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile der Leistungsbeschreibung zu ändern.

 

BEAUFTRAGUNG DRITTER

Die (n)ordinary studios GmbH ist berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter (z.B. Fotografen, Programmierer, Grafiker, Technikfirmen, Caterer, Künstler, Druckereien, etc.) zu bedienen. Die (n)ordinary studios GmbH verpflichtet sich, Dritte sorgfältig auszuwählen und darauf zu achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen, haftet jedoch nicht für die Erfüllung oder Schlechterfüllung dieser Leistungen.

Fremdrechnungen Dritter können dem Kunden aus organisatorischen Gründen nur dann bei der Endabrechnung vorgelegt werden, wenn dies bereits im Rahmen der Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird. Es ist der (n)ordinary studios GmbH gestattet, allfällige Vorteile, die aus der langfristigen oder intensiven Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten (Dritten) entstehen, wie z.B. Rabatte oder Boni, einzubehalten und nicht an den Kunden weiterzugeben.

 

URHEBERRECHTSAUSSCHLUSS

Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge in Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für jegliche Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt.

Weiters versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an den Auftragnehmer stellen sollten, und verpflichtet sich, diese hierfür schad- und klaglos zu halten.

 

URHEBERRECHTE

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Art der gewünschten Veröffentlichung bei Vertragsabschluss bekannt zu geben. Wenn Verwertungsrechte Dritter abgegolten werden müssen (z.B. fremdes Film- oder Tonmaterial, Sprecher, Schauspieler, etc.), dann sind alle dafür anfallenden Kosten vom Auftraggeber zu entrichten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Copyrightvermerk und den Firmennamen im Film und auf den bearbeiteten Produkten wie Hüllen, Ordner, bedruckbaren Disks, etc. zu zeigen.

Sämtliche nicht bearbeiteten Inhalte in Wort, Bild und Ton gelten als Rohmaterial. Die Rechte für Rohmaterial verbleiben beim Auftragnehmer.

Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber verbleiben sämtliche diesem zugeleiteten Ideen und Konzeptionsvorschläge beim Auftragnehmer, unabhängig davon, ob diese fernmündlich, schriftlich, persönlich, grafisch, als Werke der Fotografie, Filme oder in irgendeiner anderen Form präsentiert wurden. Sie unterliegen dem Urheberrecht und gelten als geschütztes geistiges Eigentum.

Der Auftragnehmer ist befugt, diese Ideen und Konzeptionsvorschläge durch schriftliche Erklärung und gegen entsprechende Vergütung freizugeben. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Adaption in Eigenregie oder durch Dritte ist gegenüber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der Auftragssumme zu leisten. Als Bemessungsgrundlage gelten Produktionen des Auftragnehmers, die in Umfang und Länge vergleichbar sind. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, fertige Produktionen zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

 

KOSTEN

Der Auftraggeber stellt der (n)ordinary studios GmbH, unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungshonorar, ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

Die (n)ordinary studios GmbH ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Budget nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers einzusetzen. Vorteile aus Lieferantenbeziehungen müssen jedoch nicht weitergegeben werden. Alle entstehenden Drittkosten sowie weitere etwaige Steuern, Gebühren, Abgaben, etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die für die Durchführung des Projektes notwendigen Beträge werden der (n)ordinary studios GmbH vom Auftraggeber innerhalb des vereinbarten Zeitpunkts zur Verfügung gestellt, widrigenfalls hat der Auftraggeber alle daraus resultierenden Nachteile zu tragen.

 

VERTRAGSAUFLÖSUNG

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung des Vertragsverhältnisses oder bei Projektabbruch durch den Auftraggeber ist dieser trotz Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, die vereinbarten Honorare an die (n)ordinary studios GmbH in voller Höhe zu bezahlen und hat auch alle erbrachten Vorleistungen und Teilleistungen Dritter in vollem Umfang abzugelten.

Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars der (n)ordinary studios GmbH aufgrund ersparter Anwendungen ausgeschlossen ist.

Davon unberührt bleibt eine allfällige vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Dieses Recht steht der (n)ordinary studios GmbH insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar bzw. das vereinbarte Budget für Drittleistungen durch den Auftraggeber nicht zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

 

HAFTUNG

Die (n)ordinary studios GmbH verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (beauftragten Dritten) nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.

Die Haftung richtet sich grundsätzlich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber der (n)ordinary studios GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch die (n)ordinary studios GmbH.

 

Weiters vereinbaren die Vertragsparteien, dass jegliche Schadensersatzansprüche gegen die (n)ordinary studios GmbH in der Höhe nach auf das mit der (n)ordinary studios GmbH vereinbarte Konzept- bzw. Betreuungshonorar (ohne Drittkosten) beschränkt sind.

Die (n)ordinary studios GmbH trifft keinerlei Haftung, wenn die bedungene Leistungserbringung durch ein technisches Gebrechen oder durch einen Fehler eines von der (n)ordinary studios GmbH beauftragten Dritten beeinträchtigt wird. Soweit der (n)ordinary studios GmbH im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die (n)ordinary studios GmbH derartige Ersatzansprüche an den Auftraggeber ab und ist der Auftraggeber hierdurch in der Lage, derartige Ansprüche auf eigene Kosten gegenüber dem Dritten durchzusetzen. Eine darüber hinausgehende Haftung gegen die (n)ordinary studios GmbH ist ausgeschlossen.

 

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er für alle Honorare und Drittkosten selbst dann aufzukommen hat, wenn die Beauftragung aus Witterungsgründen, aufgrund eines technischen Gebrechens oder aus sonstigen nicht unmittelbar von der (n)ordinary studios GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantwortlichen Gründen nicht oder nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form stattfinden kann. Über ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers wird die (n)ordinary studios GmbH auch eine Ausfallsversicherung für die Beauftragung abschließen, welche die diesbezüglichen Risiken abdeckt. Wenn der Auftraggeber diese Ausfallsversicherung nicht beansprucht, stehen diesem keine weiteren Ansprüche, welcher Art auch immer, wegen eines Ausfalls der Beauftragung, dem Ausfall einzelner Teile der Beauftragung, etc. zu.

 

PRODUZIERTE INHALTE

In Bezug auf die bereitgestellten Werbefilme möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die (n)ordinary studios GmbH keinerlei Verantwortung für den Inhalt dieser Filme übernimmt. Die Inhalte der Werbefilme liegen in der alleinigen Verantwortung derjenigen, die sie in Auftrag gegeben haben. Darüber hinaus wird betont, dass das Ausspielen dieser Inhalte auf verschiedenen Social Media Plattformen nicht direkt durch die (n)ordinary studios GmbH erfolgt. Jegliche Verbindungen zu den Richtlinien und Vorschriften dieser Plattformen stehen nicht im Zusammenhang mit der (n)ordinary studios GmbH. Nutzer, die Inhalte über diese Plattformen teilen oder verbreiten, sind eigenverantwortlich für die Einhaltung der jeweiligen Richtlinien.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR TECHNISCHE DEFEKTE

Die (n)ordinary studios GmbH übernimmt keine Haftung für technische Defekte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf defekte Speicherkarten, SSDs und HDDs. Sobald ein fertiges Projekt an den Auftraggeber übermittelt wird, übernimmt die (n)ordinary studios GmbH keinerlei Haftung für die Speicherung des Projekts. Nach der Übermittlung ist der Auftraggeber selbst für die Speicherung der fertigen Videodateien verantwortlich.

 

GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien Wien.

 

NEBENABREDEN/SCHRIFTFORM

Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Sollten eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung, soweit rechtlich zulässig, entspricht.

Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung der (n)ordinary studios GmbH abgetreten werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

 

AUSFALLSTORNO

Stornierung bis 10 Tage nach Auftrag:

Bei Stornierung des Auftrags innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss werden 30% des vereinbarten Auftragswertes fällig.

 

Stornierung bis 72 Stunden vor Dreh:

Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück und erfolgt die Stornierung bis spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Drehbeginn, so hat der Auftraggeber 50% des vereinbarten Auftragswertes zu entrichten.

 

Stornierung ab 72 Stunden vor Dreh:

Bei einer Stornierung, die 72 Stunden oder weniger vor dem geplanten Drehtermin erfolgt, ist der gesamte vereinbarte Auftragswert zu entrichten.

 

Zahlungsmodalitäten:

Die Stornogebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung des Auftrags fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

 

Sonstige Regelungen:

Jegliche Stornierung bedarf der schriftlichen Form. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Auftragnehmer.

 

Schadensersatzansprüche:

Stornogebühren dienen als Pauschale und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus. Zusätzliche Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Stornierung entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

GERICHTSSTAND

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Stornozusatz gilt der Gerichtsstand des Auftragnehmers.

Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen Stornobedingungen einverstanden.

 

 

AKTUELLE FASSUNG VOM AUGUST 2024

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