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Start/AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung des Auftraggebers mit der (n)ordinary studios GmbH. Alle künftigen Aufträge werden ebenfalls unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Fassung der Geschäftsbedingungen der (n)ordinary studios GmbH abgewickelt.

Die Geltung von abweichenden Geschäftsbedingungen oder Auftragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen der (n)ordinary studios GmbH ergibt sich aus dem vorgelegten Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbestätigung der (n)ordinary studios GmbH. Nebenabreden oder Abänderungswünsche des Auftraggebers, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die (n)ordinary studios GmbH wirksam bzw. Vertragsbestandteil.

Soweit Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen nach Vertragsabschluss aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen notwendig werden, wird dies die (n)ordinary studios GmbH dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Soweit durch diese Veränderungen der vereinbarte Vertragsgegenstand nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Auftraggeber aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu. Die (n)ordinary studios GmbH ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile der Leistungsbeschreibung zu ändern.

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien (z.B. Logos, Bilder, Texte, Zugänge zu Werbekonten/Plattformen) sowie Drehmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung.

Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung der Termine sowie des Honorars führen.

Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung im Rahmen des Auftrags zulässig ist.

Honorar & Zahlungsbedingungen

Sämtliche im Angebot oder Vertrag genannten Preise verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Laufende Leistungspakete (z.B. monatliche Betreuung) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Projektleistungen werden – soweit nicht anders vereinbart – nach Lieferung in Rechnung gestellt; bei Projekten ab 1.000 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, Akontozahlungen von 50 % bei Auftragserteilung zu verlangen.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie pauschale Mahnspesen in Höhe von 40 EUR verrechnet.

Werbebudgets (z.B. für Meta Ads oder Google Ads) sind nicht im Honorar enthalten und werden direkt vom Auftraggeber bezahlt oder gegen Vorab-Akonto durch den Auftragnehmer ausgelegt.

Kosten

Der Auftraggeber stellt der (n)ordinary studios GmbH, unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungshonorar, ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

Die (n)ordinary studios GmbH ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Budget nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers einzusetzen. Vorteile aus Lieferantenbeziehungen müssen jedoch nicht weitergegeben werden. Alle entstehenden Drittkosten sowie weitere etwaige Steuern, Gebühren, Abgaben, etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die für die Durchführung des Projektes notwendigen Beträge werden der (n)ordinary studios GmbH vom Auftraggeber innerhalb des vereinbarten Zeitpunkts zur Verfügung gestellt, widrigenfalls hat der Auftraggeber alle daraus resultierenden Nachteile zu tragen.

Vertragsdauer & Kündigung

Laufende Betreuungsverträge werden – soweit nicht anders vereinbart – auf 3 Monate als Probephase abgeschlossen. Danach verlängern sie sich automatisch auf unbestimmte Zeit.

Nach Ablauf der Probephase kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei groben Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten oder bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vor.

Rücktrittsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung ist in schriftlicher Form (z.B. per Brief oder E-Mail) an die (n)ordinary studios GmbH zu richten. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Erklärung vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig, wenn:

  • die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde und der Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird;
  • es sich um eine individuell erstellte oder personalisierte Leistung handelt, die speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten wurde.

Im Falle eines Rücktritts sind bereits erbrachte Teilleistungen sowie entstandene Drittkosten vom Auftraggeber zu tragen. Die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung.

Vertragsauflösung

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung des Vertragsverhältnisses oder bei Projektabbruch durch den Auftraggeber ist dieser trotz Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, die vereinbarten Honorare an die (n)ordinary studios GmbH in voller Höhe zu bezahlen und hat auch alle erbrachten Vorleistungen und Teilleistungen Dritter in vollem Umfang abzugelten.

Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars der (n)ordinary studios GmbH aufgrund ersparter Aufwendungen ausgeschlossen ist.

Davon unberührt bleibt eine allfällige vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Dieses Recht steht der (n)ordinary studios GmbH insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar bzw. das vereinbarte Budget für Drittleistungen durch den Auftraggeber nicht zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

Beauftragung Dritter

Die (n)ordinary studios GmbH ist berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter (z.B. Fotografen, Programmierer, Grafiker, Technikfirmen, Caterer, Künstler, Druckereien, etc.) zu bedienen. Die (n)ordinary studios GmbH verpflichtet sich, Dritte sorgfältig auszuwählen und darauf zu achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen, haftet jedoch nicht für die Erfüllung oder Schlechterfüllung dieser Leistungen.

Fremdrechnungen Dritter können dem Kunden aus organisatorischen Gründen nur dann bei der Endabrechnung vorgelegt werden, wenn dies bereits im Rahmen der Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird. Es ist der (n)ordinary studios GmbH gestattet, allfällige Vorteile, die aus der langfristigen oder intensiven Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten (Dritten) entstehen, wie z.B. Rabatte oder Boni, einzubehalten und nicht an den Kunden weiterzugeben.

Nutzungs- & Urheberrechte

Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Werke (Foto-, Video-, Text-, Grafik- und Webinhalte) bleiben urheberrechtlich Eigentum des Auftragnehmers.

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck.

Eine darüber hinausgehende Nutzung (z.B. Weitergabe an Dritte, Verwendung in nicht-vereinbarten Medien) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, gefertigte Werke im Rahmen des eigenen Marketings (Portfolio, Case Studies, Social Media) zu zeigen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Art der gewünschten Veröffentlichung bei Vertragsabschluss bekannt zu geben. Wenn Verwertungsrechte Dritter abgegolten werden müssen (z.B. fremdes Film- oder Tonmaterial, Sprecher, Schauspieler, etc.), dann sind alle dafür anfallenden Kosten vom Auftraggeber zu entrichten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Copyrightvermerk und den Firmennamen im Film und auf den bearbeiteten Produkten wie Hüllen, Ordner, bedruckbaren Disks, etc. zu zeigen. Sämtliche nicht bearbeiteten Inhalte in Wort, Bild und Ton gelten als Rohmaterial. Die Rechte für Rohmaterial verbleiben beim Auftragnehmer.

Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber verbleiben sämtliche diesem zugeleiteten Ideen und Konzeptionsvorschläge beim Auftragnehmer, unabhängig davon, ob diese fernmündlich, schriftlich, persönlich, grafisch, als Werke der Fotografie, Filme oder in irgendeiner anderen Form präsentiert wurden. Sie unterliegen dem Urheberrecht und gelten als geschütztes geistiges Eigentum. Der Auftragnehmer ist befugt, diese Ideen und Konzeptionsvorschläge durch schriftliche Erklärung und gegen entsprechende Vergütung freizugeben. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Adaption in Eigenregie oder durch Dritte ist gegenüber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der Auftragssumme zu leisten. Als Bemessungsgrundlage gelten Produktionen des Auftragnehmers, die in Umfang und Länge vergleichbar sind. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, fertige Produktionen zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

Urheberrechtsausschluss

Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge in Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für jegliche Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt.

Weiters versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an den Auftragnehmer stellen sollten, und verpflichtet sich, diese hierfür schad- und klaglos zu halten.

Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere zu Geschäftsstrategien, internen Zahlen, Mitarbeiterdaten und technischen Details.

Die Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – ausgenommen Personenschäden – ist ausgeschlossen.

Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Plattform-Performance Dritter (z.B. algorithmische Änderungen bei Meta, TikTok oder Google), für die Nicht-Verfügbarkeit externer Dienste oder für Werbe-Kontosperrungen, die nicht aus seinem Verschulden resultieren.

Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren ab Leistungserbringung.

Produzierte Inhalte

In Bezug auf die bereitgestellten Werbefilme möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die (n)ordinary studios GmbH keinerlei Verantwortung für den Inhalt dieser Filme übernimmt. Die Inhalte der Werbefilme liegen in der alleinigen Verantwortung derjenigen, die sie in Auftrag gegeben haben. Darüber hinaus wird betont, dass das Ausspielen dieser Inhalte auf verschiedenen Social-Media-Plattformen nicht direkt durch die (n)ordinary studios GmbH erfolgt. Jegliche Verbindungen zu den Richtlinien und Vorschriften dieser Plattformen stehen nicht im Zusammenhang mit der (n)ordinary studios GmbH. Nutzer, die Inhalte über diese Plattformen teilen oder verbreiten, sind eigenverantwortlich für die Einhaltung der jeweiligen Richtlinien.

Haftungsausschluss für technische Defekte

Die (n)ordinary studios GmbH übernimmt keine Haftung für technische Defekte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf defekte Speicherkarten, SSDs und HDDs. Sobald ein fertiges Projekt an den Auftraggeber übermittelt wird, übernimmt die (n)ordinary studios GmbH keinerlei Haftung für die Speicherung des Projekts. Nach der Übermittlung ist der Auftraggeber selbst für die Speicherung der fertigen Videodateien verantwortlich.

Gerichtsstand, Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien Wien.

Nebenabreden / Schriftform

Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Sollten eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung, soweit rechtlich zulässig, entspricht.

Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung der (n)ordinary studios GmbH abgetreten werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

Ausfallstorno

Stornierung bis 10 Tage nach Auftrag

Bei Stornierung des Auftrags innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss werden 30 % des vereinbarten Auftragswertes fällig.

Stornierung bis 72 Stunden vor Dreh

Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück und erfolgt die Stornierung bis spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Drehbeginn, so hat der Auftraggeber 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu entrichten.

Stornierung ab 72 Stunden vor Dreh

Bei einer Stornierung, die 72 Stunden oder weniger vor dem geplanten Drehtermin erfolgt, ist der gesamte vereinbarte Auftragswert zu entrichten.

Zahlungsmodalitäten

Die Stornogebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung des Auftrags fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

Sonstige Regelungen

Jegliche Stornierung bedarf der schriftlichen Form. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Auftragnehmer.

Schadensersatzansprüche

Stornogebühren dienen als Pauschale und schließen Schadensersatzansprüche nicht aus. Zusätzliche Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Stornierung entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Stornozusatz gilt der Gerichtsstand des Auftragnehmers.

Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen Stornobedingungen einverstanden.

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